AGB
  1. Geschäftsbedingungen (VMP)
     

Präambel

Wir, die aba Verkaufsförderung GmbH, unterstützen unsere Auftraggeber im Bereich der Verkaufsförderung, indem wir im Rahmen solcher Auftragsverhältnisse die Planung, Vorbereitung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen und ähnlichen Dienstleistungen erbringen. Wir planen und organisieren diese Maßnahmen, die schließlich durch die nachfolgend als „Vertragspartner“ bezeichneten Personen in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung weisungsfrei, selbständig und insoweit unabhängig von uns durchgeführt werden.

 

§ 1 Allgemeines

Für das Vertragsverhältnis zwischen uns, der aba Verkaufsförderung GmbH, Birkenweg 25, 29308 Winsen/Aller, vertreten durch ihren Geschäftsführer Frank Bachmann, und dem Vertragspartner gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ggf. die Bedingungen des zwischen uns und dem Vertragspartner geschlossenen Leihvertrag. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners dessen Leistung vorbehaltlos entgegennehmen.

 

§ 2 Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die in den weiteren, konkreten Vertragsunterlagen genannten Hauptleistungen zu erbringen. Der Inhalt dieser Hauptleistungspflichten kann durch eine von unserem Auftraggeber benannte Person (Marktleiter, Veranstaltungsleiter o.ä.) konkretisiert werden.

(2) Er verpflichtet sich darüber hinaus, innerhalb von drei Werktagen nach Ende des Leistungszeitraums uns gegenüber mit ordnungsgemäßer Rechnung abzurechnen. Zahlungsziel: Wir legen einen Bearbeitungszeitraum von 30 Tagen nach Rechnungseingang zugrunde.

(3) Weiter verpflichtet sich der Vertragspartner, uns spätestens mit der Rechnung die vollständig und richtig ausgefüllten Aktionsunterlagen und die Aktionsfotos – sofern entsprechend des konkreten Vertrages solche erstellt werden sollten – zukommen zu lassen.

(4) (a) Dem Vertragspartner wird – soweit es für die Ausführung der konkret geschuldeten Leistung nötig ist – Equipment von uns zur Verfügung gestellt. Für dieses Equipment haftet der Vertragspartner.

(b) Der Vertragspartner verpflichtet sich, dieses Equipment innerhalb von fünf Werktagen nach Ende des Leistungszeitraums an uns zurückzugeben.

(5) Erhalten wir das ggf. zur Verfügung gestellte Equipment nicht innerhalb zwei Wochen nach Ende des Leistungszeitraums zurück, können wir 5 % des vereinbarten Honorars als Vertragsstrafe fordern. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

(6) Falls der Vertragspartner einen bestätigten Auftrag storniert, können wir 10 % des vereinbarten Honorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Es bleibt vorbehalten, einen niedrigeren oder höheren Schadenersatzanspruch nachzuweisen.

(7) Der Vertragspartner haftet bei Verwendung anderen Equipments als des von uns zur Verfügung gestellten selbst gegenüber unseren Auftraggebern für etwaige Schäden.

(8) Mit Auftragsannahme willigt der Vertragspartner ein, dass das vom Vertragspartner zum Einsatz erstellte Bild- & Filmmaterial vom Auftraggeber und darüber hinaus (Kunde des Auftraggebers) frei verwendet, digitale Bilder davon erstellt, diese verändert und/oder ganz oder in Teilen in jedem Medium weltweit für alle seriösen, kommerziellen, künstlerischen oder Bildungszwecke, mit oder ohne den Namen des Vertragspartner oder fiktivem Namen des Vertraspartners sowie mit oder ohne anderem Material einschließlich Text, anderen Fotografien oder anderem Filmmaterial uneingeschränkt verwenden und veröffentlichen darf. Der Vertragspartner verzichtet auf jedwede Ansprüche im Zusammenhang mit der o. g. Verwendung der Fotografien und Filmaufnahmen. Dies gilt für alle bereits in der Vergangenheit erteilten und zuküntigen Aufträge.
Ferner willigt der Vertragspartner ein, dass seine Zitate für PR- und Werbezwecke uneingeschränkt verwendet werden dürfen.

 

§ 3 Einsatz Dritter durch den Vertragspartner

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass der Vertragspartner durch die vertragliche Vereinbarung mit uns verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung höchstpersönlich zu erfüllen. Es ist dem Vertragspartner untersagt, seine vertraglichen Verpflichtungen ohne Rücksprache mit uns und entsprechende (auch mündliche) Genehmigung durch uns auf Dritte zu übertragen.

 

§ 4 Schulungen des Vertragspartners

(1) Einige unserer Auftraggeber verlangen, dass der Vertragspartner mit Blick auf die konkret vereinbarte Leistung geschult wird. In einem solchen Fall tragen wir die Schulungskosten, ggf. anfallende Unterkunft- und Verpflegungskosten (diese beschränkt auf den im Vertrag genannten Umfang) für den Vertragspartner. Der Vertragspartner verpflichtet sich, an der Schulung teilzunehmen und die gesamte Schulung zu absolvieren.

(2) Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir bei einem (schuldhaften) Verstoß des Vertragspartners gegen die Verpflichtung aus Abs. 1 Satz 3 berechtigt sind, Schadenersatz geltend zu machen.

 

§ 5 gesetzliche Nachweispflichten

Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Erbringung bestimmter Nachweise bestehen, die den Vertragspartner verpflichten, im Rahmen der konkret vertraglich vereinbarten Leistung diesen Nachweis führen zu können, verpflichtet sich der Vertragspartner uns gegenüber, die entsprechenden Nachweise entsprechend der landesgesetzlichen Regelungen zu erbringen und regelmäßig zu erneuern. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass es sich bei derartigen Nachweisen insbesondere (aber nicht ausschließlich) um die nach §§ 42 Abs. 1 lit. a, 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geforderten Gesundheitsnachweise sowie um die Dokumentation der (Selbst-)Belehrung nach § 43 Abs. 4 S. 1 IfSG handelt.

 

§ 6 Erfüllungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

 

§ 8 Aufrechnungsverbote

Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verbunden oder von uns anerkannt sind.

 

§ 9 Vertragsbeendigung

(1) Wir sind berechtigt, im Falle der Stornierung, Kündigung oder sonstigen Beendigung des Autragsverhältnisses seitens unseres Auftraggebers uns gegenüber von einem auf diesen Auftrag bezogenen Vertrag mit dem Vertragspartner einseitig zu beenden. In einem solchen Fall sind Ansprüche auf entgangenen Gewinn durch den Vertragspartner uns gegenüber ausgeschlossen.

(2) Im Übrigen ist das Kündigungsrecht – mit Ausnahme einer Kündigung aus wichtigem Grund – sowohl für den Vertragspartner als auch für uns ausgeschlossen.

 

§ 10 Wettbewerbsklausel

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Kontakt, der im Rahmen der Vertragserfüllung mit unseren Auftraggebern entsteht, nicht dazu zu nutzen, mit unseren Auftraggebern selbst in direkten oder indirekten geschäftlichen Kontakt zu treten.

(2) Die Aufnahme oder das Unterhalten von direkten oder indirekten Kontakten zu unseren Auftraggebern durch den Vertragspartner stellt eine Vertragsverletzung dar.

(3) Die Verpflichtung aus Abs. 1 wirkt über das Ende dieses Vertrages weitere 12 Monate hinaus.

(4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der vorstehenden Absätze hat der Vertragspartner eine Vertragsstrafe an uns zu zahlen, deren Höhe in unserem billigen Ermessen liegt und deren Angemessenheit im Streitfalle gerichtlich überprüft werden kann. Im Übrigen berechtigt uns eine solche Zuwiderhandlung zur sofortigen, außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages mit dem Vertragspartner.

 

§ 11 Geheimhaltung

(1) Sowohl wir als auch der Vertragspartner verpflichten sich, den Vertrag und alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Sie werden technische und kaufmännische Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander erlangen, nicht weitergeben.

(2) Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.

(3) Im Falle der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen ist der geschädigte Teil berechtigt, abweichend von anderweitigen Regelungen dieses Vertrages alle sich aus der Verletzung ergebenden Schadenersatzansprüche unbeschränkt geltend zu machen.

 

§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.